KFZ-Versicherung

Mit uns finden Sie den passenden KFZ Versicherungstarif mit top Leistungen zu fairen Konditionen.

Ob Neu- oder Gebrauchtwagen, Oldtimer oder Campingfahrzeug – wir bieten Versicherungsschutz, der zu Ihnen passt.

Wir bieten Ihnen Top-Schutz in der KFZ Haftpflichtversicherung, Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung

  • Neuwert-Kaufwertentschädigung
  • Tierbisschäden und Tierbissfolgeschäden
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
  • Allgefahrendeckung
  • GAP-Deckung, Fahrerschutz, Rabattretter, Schadenservice, Insassenunfallversicherung
  • Auslandsschutzversicherung

Der Versicherungsschutz umfasst:

KFZ Haftpflichtversicherung – Schäden gegenüber Dritten

Der Gesetzgeber verpflichtet Sie zum Abschluss und ist somit eine Pflichtversicherung für jeden, der ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Raum bewegen möchte.

Hier besteht Versicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch die Nutzung des Kraftfahrzeugs einem Dritten gegenüber entstehen.

KFZ Teilkaskoversicherung – Schäden am eigenen Fahrzeug ohne eigenes Verschulden 

Versichert gelten Schäden am eigenen Fahrzeug durch

  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
  • Brand
  • Glasbruch
  • Tierbissschäden an der Verkabelung inkl. Folgeschäden
  • Diebstahl
  • Austausch der Fahrzeugschlösser nach Schlüsseldiebstahl
  • Kaufpreis- und Neupreisentschädigung
  • Elementarschäden – Hagel, Sturm, Lawinen, Überschwemmung
 

KFZ-Vollkaskoversicherung – selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug

Versichert sind Schäden am eigenen Fahrzeug, die klassischerweise durch einen Unfall oder durch Vandalismus entstehen.

Wir empfehlen grundsätzlich bei Neufahrzeugen und hochwertigen Fahrzeugen den Abschluss der Vollkaskoversicherung.

  • Allgefahrendeckung (auch für E-Fahrzeuge)
  • Neuwert – und Kaufwertentschädigung
  • Kein Abzug „Neu für Alt“
  • Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit
  • Deckung weltweit
  • Erhöhung des Wiederbeschaffungswerts um 10%
  • Sonderausstattung mitversichert
 

Bausteine die hinzugewählt werden können:

Erweitert die Vollkaskoversicherung in folgenden Punkten:

  1. SmartRepair-Leistungen bis 250€ (50€ SB)
  2. Autoinhaltschutz: Diebstahl von privaten Sachen aus dem Fahrzeug bis 1000€
  3. Neupreisentschädigung und Kaufpreisentschädigung bis 36 Monate
  4. Telefonische Erstberatung durch einen Juristen

Ein Schutzbrief in der KFZ-Versicherung ist eine zusätzliche Leistung, die Ihnen im Falle von Pannen oder Unfällen Unterstützung und Service bietet. In der Regel umfasst ein Schutzbrief folgende Leistungen:

  1. Pannenhilfe: Sie erhalten Unterstützung, wenn Ihr Fahrzeug liegen bleibt oder nicht mehr fahrbereit ist. Ein Pannendienst wird zu Ihnen geschickt, um das Fahrzeug zu reparieren oder abzuschleppen.
  2. Abschleppdienst: Wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig ist, wird es zu einer nahe gelegenen Werkstatt oder zu einem von Ihnen gewünschten Ort abgeschleppt.
  3. Mietwagen: Falls Ihr Fahrzeug repariert werden muss, erhalten Sie in der Regel einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur.
  4. Übernachtungskosten: Wenn Sie aufgrund einer Panne oder eines Unfalls nicht mehr nach Hause kommen, werden Ihnen in einigen Fällen die Kosten für eine Hotelübernachtung erstattet.
  5. Krankenrücktransport: Sollten Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr in der Lage sein, selbstständig zurückzukehren, organisiert der Schutzbrief Ihren Rücktransport.

Wenn Sie einen selbstverschuldeten Unfall verursachen und Personen dabei verletzt werden, wird Schmerzensgeld fällig. Die KFZ-Haftpflichtversicherung erbringt diese Leistung für alle Insassen, mit Ausnahme des Fahrers. Der Fahrerschutz schließt diese Lücke, indem er den Fahrer in die Position versetzt, als wären er als Beifahrer im Auto gesessen.

Der Rabattschutzbaustein in der KFZ-Versicherung bietet Ihnen Schutz vor einer Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) nach einem Schadensfall. Normalerweise wird bei einem selbstverschuldeten Unfall Ihre SF-Klasse herabgestuft, was zu einer höheren Versicherungsprämie führen kann. Mit dem Rabattschutz bleibt Ihre SF-Klasse nach einem Schadenfall unverändert, sodass Sie weiterhin von günstigeren Beiträgen profitieren können. 

Eine Insassenunfallversicherung ist eine spezielle Form der Unfallversicherung, die den Insassen eines Fahrzeugs im Falle eines Unfalls absichert. Hier sind die wichtigsten Punkte, um die Leistungen einer Insassenunfallversicherung zu verstehen:

  1. Unfalltod: Im Falle des Todes einer versicherten Person zahlt die Versicherung eine vorab festgelegte Summe an die Hinterbliebenen aus.
  2. Invaliditätsleistung: Wenn der Insasse aufgrund eines Unfalls dauerhaft invalide wird, zahlt die Versicherung eine vorab festgelegte Invaliditätsleistung. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach dem Grad der Invalidität.
  3. Krankenhaustagegeld: Falls der Insasse aufgrund des Unfalls im Krankenhaus behandelt werden muss, kann die Versicherung ein Krankenhaustagegeld zahlen, um die entstehenden Kosten zu decken.
  4. Genesungsgeld: In einigen Fällen kann die Versicherung ein Genesungsgeld zahlen, um den Insassen finanziell während der Genesungsphase zu unterstützen.

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet Ihnen rechtlichen Schutz und finanzielle Unterstützung im Falle von Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Die Leistungen einer Verkehrsrechtsschutzversicherung umfassen in der Regel:

  1. Anwalts- und Gerichtskosten: Die Versicherung übernimmt die Kosten für einen Anwalt, der Sie in rechtlichen Auseinandersetzungen vertritt. Auch die Kosten für ein Gerichtsverfahren werden oft abgedeckt.
  2. Schadenersatzansprüche: Wenn Sie durch einen Unfall oder einen anderen Vorfall im Straßenverkehr einen Schaden erleiden, hilft Ihnen die Versicherung bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche gegenüber der gegnerischen Partei.
  3. Strafrechtliche Verteidigung: Falls Sie im Straßenverkehr mit einem Strafverfahren konfrontiert werden, unterstützt Sie die Versicherung bei der Verteidigung und übernimmt die Kosten für einen Anwalt.
  4. Ordnungswidrigkeiten: Die Versicherung deckt auch Kosten ab, die durch Ordnungswidrigkeiten entstehen, wie beispielsweise Bußgelder oder Verwarnungsgelder.
  5. Mediationsverfahren: In einigen Fällen kann eine Mediation sinnvoll sein, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Versicherung unterstützt Sie bei der Teilnahme an solchen Verfahren.